| Gegenstand | - Die Organisation und Durchführung von Investitionen in Unternehmen und Entitäten jeglicher Art und jeglicher Rechtsform, insbesondere
- der Beteiligungserwerb, sei es mittelbar oder unmittelbar, der Erwerb echter und unechter Stiller Beteiligungen sowie der Erwerb von Beteiligungen an kaufmännisch geführten Unternehmen oder minderkaufmännischen Unternehmungen sowie auch der Erwerb von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften,
- im Allgemeinen die Gründung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Entitäten und Unternehmen jeglicher Art,
- die Übernahme von Unternehmensverwaltungen und Geschäftsführungsaufgaben bei und an Unternehmungen jeglicher Art und Rechtsform,
- die Übernahme von Holdingaufgaben jeglicher Art und im weiteren Sinne,
- die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. |