Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Handel und Einbau von Heizungsanlagen und Sanitäreinrichtungen, Elektrogeräte sowie Elektroinstallation.