| Gegenstand | Die Erbringung von handwerklichen Tätigkeiten im Bereich des Baugewerbes, insbesondere Bauleitung, Holz- und Bautenschutz einschließlich Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden, Bodenarbeiten einschließlich Betonbohren und -schneiden, Trockenbau und Fugen, sowie Logistik; erlaubnispflichtige Tätigkeiten sowie zulassungspflichtige Handwerkstätigkeiten werden nicht ausgeübt. |