Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von handwerklichen Tätigkeiten im Bereich des Baugewerbes, insbesondere Bauleitung, Holz- und Bautenschutz einschließlich Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden, Bodenarbeiten einschließlich Betonbohren und -schneiden, Trockenbau und Fugen, sowie Logistik; erlaubnispflichtige Tätigkeiten sowie zulassungspflichtige Handwerkstätigkeiten werden nicht ausgeübt.