| Gegenstand | Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V, die Ausführung medizinischer Leistungen durch angestellte Ärzte, Augenärztliche Versorgung von Patienten, Ambulante sowie stationäre medizinische Behandlung sowie operative Eingriffe am Augen-Vorderabschnitt, ambulante sowie stationäre medizinische Behandlung sowie operative Eingriffe am Augen-Hinterabschnitt und lasermedizinsche Behandlungen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. |