| Gegenstand | Erwerb, Verwaltung, Verwertung und Entwicklung von Immobilien aller Art, von Beteiligungen sowie sonstigen Vermögenswerten, soweit dies nicht erlaubnispflichtig ist, nach Vorliegen der Genehmigung nach § 34 c Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie alle mit diesen Gegenständen zusammenhängenden notwendigen Geschäfte, auch die Erbringung von Beratungsleistungen auf betriebswirtschaftlichem Gebiet. |