| Gegenstand | Projektierung, Konstruktion, Herstellung, Montage und Service von kompletten Produktionsanlagen, speziell der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie der Handel mit Industrieerzeugnissen. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. In diesem Rahmen darf sie Dienstleistungen aller Art ausführen. Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnises zu sein. Die Gesellschafterversammlung kann die Geschäftsführung ermächtigen, einen Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen. |