| Gegenstand | Die Errichtung, die Entwicklung, der Erwerb, die Bewirtschaftung, insbesondere Vermietung, die Verwaltung und der Verkauf von Grundstücken und Immobilien sowie die Durchführung von Beratungstätigkeiten, insbesondere im Bereich der Immobilienwirtschaft, soweit nicht genehmigungsbedürftige Tätigkeiten, insbesondere nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO), betroffen sind. |