| Gegenstand | Die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung |