Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Besitz und Verwaltung von Grundstücken, Bauten und anderen Vermögensgegenständen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte, sowie die Entwicklung und Errichtung von Bauten im Wohn- und Sozialbereich.