| Gegenstand | Der Erwerb und die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Grundstücken und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagengesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen. |