| Gegenstand | Die Beteiligung an Grundstücksgesellschaften sowie der Ankauf, die Verwaltung, die Vermietung und die Verwertung von Grundstücken sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilienprojekten, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO) erforderlich sind. |