Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
der Erwerb, die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung, Verwaltung und Verwertung von Gebäuden aller Rechtsformen sowie der Erwerb, die Erschließung und Verwertung unbebauter Grundstücke