| Gegenstand | Die Erbringung von erlaubnisfreien Dienstleistungen im Bereich von Gebäuden und Grundstücken sowie sämtliche genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a und Buchstabe b der Gewerbeordnung. also den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, und Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden, und Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen. |