Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Der Betrieb von Gastronomieobjekten/Biergarten/Straßengastronomie nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis, die Organisation und Durchführung von Festlichkeiten jeglicher Art und anderen Events, Gastronomieberatung und Durchführung der dazu erforderlichen Werbe- und Marketingmaßnahmen im In- und Ausland sowie die Beherbergung von Gästen.