| Gegenstand | - Die Förderung der Bildung und Erziehung, die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der freien Wohlfahrtsverbände und die Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Notlagen.
- Hilfe für Menschen, die sich in körperlichen, geistigen, sozialen oder materiellen Notlagen
befinden, insbesondere wohnungslose und suchtkranke Menschen, und am Arbeitsmarkt Benachteiligte
- Die Einrichtung und Unterhaltung von Diensten, insbesondere Betreuungsangebote wie Beratungsstellen, betreute Wohnformen, Tagesstätten, Beschäftigungsprojekte.
- Die Gewährung von Hilfen für Menschen in schwierigen Lebenssituationen durch die Erbringung persönlicher Hilfe im Rahmen der SGB I bis SGB XII.
- Hilfen für Einzelpersonen und Familien, die obdachlos sind oder von Obdachlosigkeit bedroht sind, insbesondere durch den Betrieb von Obdachlosenunterkünften und durch Hilfen zur Überwindung
oder Vermeidung von Obdachlosigkeit.
- Die Förderung der Jugendhilfe.
- Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |