| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Die Art der Zeichnungsberechtigung der Geschäftsführer wird duch die Gesellschafterversammlung bestimmt. Mindestens ein Geschäftsführer muss zur Vertretung befugt sein. |