Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gastronomie, die Beherbergung, Catering, Landwirtschaft und Gartenbau, Beteiligung an anderen Unternehmen, Verwaltung von eigenem Vermögen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.