| Gegenstand | Die gemeinnützige Förderung von Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur, insbesondere durch die Unterhaltung von Bildungseinrichtungen und Erteilung von qualifiziertem, planmäßig und kontinuierlichem Musik- und Kulturunterricht. Dieser dient der musikalisch/künstlerischen Aus- und Weiterbildung, insbesondere im Sinne der Berufsvorbereitung, sowie der Musikerziehung und -pflege für Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen. Weiterhin ergibt sich die Zweckverwirklichung aus der Begabtenförderung und -findung, dem Laien- und Ensemblemusizieren, sowie dem Chorgesang, Seminaren, Workshops und Veranstaltungen (bspw. Schülerkonzerte). |