Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verpackung, die Lagerung und der Handel mit Nahrungsmitteln (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse, Milch, Milchprodukte, Obst und Gemüse); die Verpackung, die Lagerung und der Handel mit tierischen Erzeugnissen, welche nicht zum menschlichen Verzehr geeignet sind; Logistik; sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.