Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Personaldienstleistungen im Pflegebereich, erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Altenpflege, Gesundheits-und Krankenpflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich und Arbeitnehmerüberlassung im Gesundheits- und Sozialwesen.