| Gegenstand | Die Förderung der Religion (§ 52 Absatz 2 Nr. 2 Abgabenordnung), der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nr. 4 Abgabenordnung) sowie der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 Abgabenordnung). Die Förderung der Religion wird
insbesondere verwirklicht durch das Angebot eines systematischen Studiums der buddhistischen Lehren und regelmäßige Gastvorträge von buddhistischen Gelehrten; durch die regelmäßige Durchführung von tibetisch - buddhistischen Gebets- und Praxisritualen und ein vielschichtiges Meditations- und Retreat-Angebot; durch die Unterstützung einer Wohn- und Lebensgemeinschaft, die sich vorrangig dem buddhistischem
Studium und der täglichen Gebetspraxis widmet; durch den Betrieb von Seminaren, Vorträgen, Praxis-, Studien- und Beratungsangeboten, die eine
buddhistische Perspektive bei der Bewältigung von Lebenskrisen wie zB. Krankheit, Verlust, Erschöpfung und am Lebensende vermitteln; durch ein
professionelles Training für Organisationen des Gesundheitswesens mit dem Ziel der Integration der buddhistischen Prinzipien in den klinischen/
pflegerischen Berufs- und Arbeitsalltag. Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe wird insbesondere verwirklicht durch die Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt von Menschen zwecks Bewältigung von Lebenskrisen; dies kann auch durch die Übernahme von Aufgaben im Rahmen des Betriebes des Spiritual Care Centers erfolgen (Garten- und Landschaftspflege, Café- und Restaurationsbetrieb, Küche, Reinigung, etc.); durch die Nutzung von neuen spirituellen Perspektiven und praktischen kontemplativen Methoden, um alters- und krankheitsbedingte Symptome zu mildern und/oder zu
überwinden; durch die spirituelle Begleitung von Menschen am Lebensende, um ihnen ein sorgenfreies Sterben zu ermöglichen; durch das Anbieten
von Ausbildungsinformationen an Jugendliche, die sich in Lebenskrisen befinden oder befanden; durch individuelles Coaching/Counseling in
persönlichen Lebenskrisen. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe wird insbesondere verwirklicht durch
Gestaltung und Durchführung von fort- und weiterbildenden Seminaren im Bereich der Verlustbewältigung, Unterstützung von Angehörigen, Palliativpflege und -medizin sowie sonstigen Gebieten im Rahmen des Spiritual Care Centers; kurzfristige Überlassung von Übernachtungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesen Seminaren. |