Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer.
Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, unter Ausschluss von Geschäften nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).