Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
LKW Transport, Tiefladertransport, gewerblicher Güterkraftverkehr.
Errichtung und Betrieb von Immobilien sowie die Entwicklung und Vermarktung von Immobilienprojekten. Eine Tätigkeit, welche nach § 34 c der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedarf, ist der Gesellschaft nicht gestattet.