| Gegenstand | LKW Transport, Tiefladertransport, gewerblicher Güterkraftverkehr.
Errichtung und Betrieb von Immobilien sowie die Entwicklung und Vermarktung von Immobilienprojekten. Eine Tätigkeit, welche nach § 34 c der Gewerbeordnung einer Erlaubnis bedarf, ist der Gesellschaft nicht gestattet. |