Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, Vermietung, Verpachtung, Veräußerung von Nutzungsrechten an Grundstücken und baulichen Anlagen aller Art sowie der Erwerb und die Veräußerung von Eigentum und eigentumsgleichen Rechten; die Produktion, Vermittlung und Abwicklung von Filmvorhaben, von Coproduktionen sowie die Beteiligung an solchen, deren Vertretung und Geschäftsführung sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland und der Erwerb, die Veräußerung, Vermittlung und Verwertung von Filmrechten aller Art; die Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger im Sinne des § 34 c Abs. (1) 4.a der Gewerbeordnung (GewO); die Vermittlung und der Nachweis des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke u. a. im Sinne von § 34 c Abs. (1) 1. GewO.