| Gegenstand | Die langfristige gemeinsame private Vermögensverwaltung der Familie Heistermann.
Die Gesellschaft kann im Rahmen des Gesellschaftszwecks in Vermögensobjekte investieren, die zu Einkünften aus folgenden Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes führen: Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 5 EStG, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 6 EStG, sonstige Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziffer 7 EStG. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. |