Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export mit Ge- und Verbrauchsgütern, mit Ausnahme von Lebensmitteln. Der Handel mit erlaubnispflichtigen Waren ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte, die den Gesellschaftszweck fördern, vorzunehmen, sich insbesondere an anderen Unternehmen im In- und Ausland zu beteiligen.