| Gegenstand | Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb, die Vermietung und die Verwaltung eigener und fremder Immobilien unter Ausschluss von Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung, sowie von Einrichtungen des Fremdenverkehrs, Hotels und unbewachter Parkplätze sowie verwandte Tätigkeiten; die Beratung von Unternehmen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. |