Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb, die Vermietung und die Verwaltung eigener und fremder Immobilien unter Ausschluss von Tätigkeiten gemäß § 34 c Gewerbeordnung, sowie von Einrichtungen des Fremdenverkehrs, Hotels und unbewachter Parkplätze sowie verwandte Tätigkeiten; die Beratung von Unternehmen in wirtschaftlichen Angelegenheiten.