| Gegenstand | Die Förderung der Bildung und Erziehung und des Wohlfahrtswesens sowie der Jugendhilfe, insbesondere aber die heilpädagogische, sozialpädagogische und pädagogische Förderung und soziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, sowie von sozial Benachteiligten. Das wird insbesondere verwirklicht durch Vorhalten von Diensten sowie Realisierung von Projekten, Aktivitäten und Veranstaltungen in den Bereichen Soziales und Bildung wie: kindliche Frühförderung in einer ambulanten Frühfördereinrichtung; Eingliederungshilfe in Einrichtungen nach § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - (integrative Kindergärten); verschiedene Formen der außerschulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern in einer Beratungsstelle für Angehörige von Behinderten sowie von Behinderung bedrohter Menschen; Beratung von Eltern in Bildungs- und Erziehungsangelegenheiten; Beratung und Fortbildung von Ehrenamtlichen und Fachkräften; Entwicklung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements wie Selbsthilfegruppen und Arbeitskreise. |