| Gegenstand | Die Durchführung von Pflege im ambulanten Bereich sowie die hauswirtschaftliche Versorgung, Behandlungspflege auf ärztliche Anordnung, Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige verhindert sind sowie niedrigschwellige Angebote gemäß § 45 SGB XI; Mietwagenverkehr, Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), gebündelter Bedarfsverkehr sowie Krankenfahrten. |