Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung; Handelsmakler, § 93 Handelsgesetzbuch; Immobilienmakler; Handel mit Kraftfahrzeugen; Bootshandel; Holzhandel.