| Gegenstand | Die energiewirtschaftliche Beratung, die Entwicklung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, die Ausarbeitung von gutachterlichen Stellungnahmen, Durchführung von Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Realisierung auf energiewirtschaftlichem Gebiet; die Beteiligung an Unternehmen der Energiewirtschaft, insbesondere auf dem Gebiet der Erzeugung und Verwendung erneuerbarer Energien; die Übernahme der Geschäftsführung, Verwaltung und/oder Betriebsführung für Unternehmen, an denen eine Beteiligung besteht. |