| Gegenstand | Die Errichtung, Betreibung, Unterhaltung und Verwaltung von Sport- und Spielflächen, von Gebäuden, Hallen oder anderen Objekten zum Zwecke des Sports und Spiels; Organisation, Durchführung von Veranstaltungen, Meisterschaften und Turnieren, Kursen und Lehrgängen; Verkauf und Vermarktung von Produkten, die für die entsprechenden Sport- und Spielarten benötigt werden sowie von Produkten des Sicherheitsbedarfs; der Handel mit folgenden Schusswaffen und Munition: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 22 Waffengesetz und deren Munition; Luftdruck-, Federdruck- und CO²-Waffen; zu Schreckschusswaffen veränderte Waffen und deren Munition (gemäß § 3 der 1. Waffenverordnung). |