Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Errichtung, Betreibung, Unterhaltung und Verwaltung von Sport- und Spielflächen, von Gebäuden, Hallen oder anderen Objekten zum Zwecke des Sports und Spiels; Organisation, Durchführung von Veranstaltungen, Meisterschaften und Turnieren, Kursen und Lehrgängen; Verkauf und Vermarktung von Produkten, die für die entsprechenden Sport- und Spielarten benötigt werden sowie von Produkten des Sicherheitsbedarfs; der Handel mit folgenden Schusswaffen und Munition: Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß § 22 Waffengesetz und deren Munition; Luftdruck-, Federdruck- und CO²-Waffen; zu Schreckschusswaffen veränderte Waffen und deren Munition (gemäß § 3 der 1. Waffenverordnung).