Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
die Einrichtung und Durchführung von Brunnen zur Wasserversorgung; Baugrundaufschlüssen; Erkundungs- und Pegelbohrungen; Deponie- und Altlastenerkundungen; Grundwasserabsenkungen; Brunnensanierungen; Pfahlgründungen; Sondierungen; der Bau von Schachtbrunnen, die Projektierung und Installation von Hydrophoranlagen; der Bau von Feuerlöschbrunnen; der Handel mit branchentypischen Gegenständen