Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
a) die Beteiligung an anderen Unternehmen, einschließlich Erwerb und Veräußerung von Geschäftsanteilen anderer Gesellschaften b) die Gründung von Gesellschaften c) der Erwerb anderer Geschäftsbetriebe sowie d) die Übernahme der Geschäftsführung von Personengesellschaften, an denen dei Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist