Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Dachdecker- und Bauklempnerarbeiten aller Art; reine Vermittlung von Bauleistungen aller Art, aber keine Tätigkeiten, die der Genehmigung des § 34 c Gewerbeordnung bedürfen; Handel mit Baustoffen und Bauelementen.