| Gegenstand | Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten und/oder durchzuführen sowie Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen. Sofern handwerkliche Arbeiten auszuführen sind, werden diese an eingetragene Handwerksbetriebe vergeben. Das Unternehmen darf Verträge über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln sowie die Übernahme der Verwaltung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, von gewerblichen Räumen oder Wohnräumen übernehmen.
Der Betrieb einer Werbeagentur.
Die Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten sowie der Handel mit Elektrogeräten. |