| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmes ist der An- und Verkauf von Grundstücken zum Zwecke der Bebauung, Modernisierung, Instandsetzung, Planung von Neubauten, Aufteilung in Wohnungseigentum sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich Tätigkeit als Bauträger im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung |