| Gegenstand | ist die Abwicklung von Geschäften als allgemeines kommerzielles Unternehmen, insbesondere die Geschäftstätigkeit als Ingenieur und die Projektvorbereitung im Bereich der Bauindustrie, ausgenommen solche Tätigkeiten, die der Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung bedürfen. Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die zur Förderung und Errichtung des Geschäftszweckes dienlich sind. Hierzu gehören die Übernahme von Kommissionsgeschäften, die Gründung und der Erwerb von Unternehmen, die Beteiligung an anderen Unternehmen und das Pachten von Unternehmen. Die Gesellschaft kann ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und als Komplementärin in Kommanditgesellschaften eintreten. Sie kann außerdem die Betriebsführung Dritten überlassen oder ihren Betrieb ganz oder teilweise verpachten. |