Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume - Immobilienvermittlung im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung - sowie der An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, gleichzeitig der Erwerb von Immobilien zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung. Weiterhin die Hausverwaltung, Baufinanzierungsberatung und Bau-Consulting.