| Gegenstand | Die Unterstützung von Personen im Sinn des § 53 Abgabenordnung durch den Betrieb von Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Altenpflege, hierzu gehören unter anderem Einrichtungen des Betreuten Wohnens, Sozialstationen und Pflegedienste, Tagespflege und - betreuung, Altenpflegeheime sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Einrichtungen. |