Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Wirtschafts- und Unternehmensberatung, sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die keiner Genehmigung bedürfen, wie Büro-Serviceleistungen, private Arbeitsvermittlung und Handelsvertretung.