| Gegenstand | Die Gesellschaft dient unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Forschung und Entwicklung/Weiterentwicklung musikpädagogischer Konzepte und instrumental-/ vokaldidaktischer Methoden im musisch künstlerischen Bereich, sowohl für das Laien- und Breitenmusizieren als auch bei der Begabtenförderung und -findung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Musikschulen und der qualifizierten, planmäßigen und kontinuierlichen Durchführung musikalisch/künstlerischer Ausbildung im Sinne der Berufsvorbereitung und Weiterbildung; Begabtenförderung und Laienmusizieren; das Ensemblemusizieren; Pflege des Liedgutes und des Chorgesangs; Veranstaltungen, Kurse, Seminare; Durchführung und Weiterentwicklung von Angeboten im Bereich elementarer Musikpädagogik |