Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Gesellschaft dient unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Forschung und Entwicklung/Weiterentwicklung musikpädagogischer Konzepte und instrumental-/ vokaldidaktischer Methoden im musisch künstlerischen Bereich, sowohl für das Laien- und Breitenmusizieren als auch bei der Begabtenförderung und -findung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung von Musikschulen und der qualifizierten, planmäßigen und kontinuierlichen Durchführung musikalisch/künstlerischer Ausbildung im Sinne der Berufsvorbereitung und Weiterbildung; Begabtenförderung und Laienmusizieren; das Ensemblemusizieren; Pflege des Liedgutes und des Chorgesangs; Veranstaltungen, Kurse, Seminare; Durchführung und Weiterentwicklung von Angeboten im Bereich elementarer Musikpädagogik