| Gegenstand | Die Durchführung von Handelsgeschäften jeglicher Art und die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, soweit die Beratung keiner besonderen Erlaubnis bedarf, von juristischen Personen - gleich welcher Rechtsform - und natürlichen Personen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft - soweit nicht besondere Erlaubnisse hierfür erforderlich sind - die Vertretung von juristischen und natürlichen Personen gegenüber anderen Unternehmen, und nicht zuletzt auch gegenüber Behörden übernehmen. Die Gesellschaft darf sämtliche mit den vorstehend aufgeführten Unternehmensgegenständen zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen, darf insbesondere dafür sämtliche Handelstätigkeiten und Dienstleistungen erbringen, soweit für diese Erbringung keine besondere Erlaubnis erforderlich ist. |