Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Handelsgeschäften jeglicher Art und die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, soweit die Beratung keiner besonderen Erlaubnis bedarf, von juristischen Personen - gleich welcher Rechtsform - und natürlichen Personen. Darüber hinaus darf die Gesellschaft - soweit nicht besondere Erlaubnisse hierfür erforderlich sind - die Vertretung von juristischen und natürlichen Personen gegenüber anderen Unternehmen, und nicht zuletzt auch gegenüber Behörden übernehmen. Die Gesellschaft darf sämtliche mit den vorstehend aufgeführten Unternehmensgegenständen zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen, darf insbesondere dafür sämtliche Handelstätigkeiten und Dienstleistungen erbringen, soweit für diese Erbringung keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.