| Gegenstand | Die Bereitstellung von Wohnraum für die Bevölkerung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen.
Die Gesellschaft betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter auch Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie kann außerdem alle in den Bereichen der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie ist auch berechtigt, als Bauherr auf eigenen Grundstücken Bauten errichten zu lassen. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. |