| Gegenstand | Die Erbringung häuslicher Pflegedienstleistungen für Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird im übrigen auch durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- und Familienpflege oder sonstige soziale Dienste, Beratung in Fragen der Gesundheit, Pflege und Prävention sowie im Handel mit Gütern und Dienstleistungen des Gesundheitswesens erfüllt. |