| Eintragungstext | | Text | Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 262 Abs. 1 Ziffer 4 AktG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.03.2009 AZ: 3.1 IN 404/05)
Von Amts wegen eingetragen. |
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