Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
(1)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die in Folge ihres altersbedingten, körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
(2)
Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter, teilstationärer, vor- und nachstationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen mit flankierenden Einrichtungen.