Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
- die Ausführung sämtlicher Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen aller Art,
- der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art