| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat festgelegt, der auch darüber bestimmt, ob die Mitglieder des Vorstandes allein oder nur gemeinschaftlich oder nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. |