Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat festgelegt, der auch darüber bestimmt, ob die Mitglieder des Vorstandes allein oder nur gemeinschaftlich oder nur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
Gegenstand
Bau, Betrieb und die Verwaltung der Golfanlage Prenden, die Durchführung und Organisation von Golfturnieren, sowie die Vornahme aller Tätigkeiten, die der Förderung des Golfsports dienen