| Gegenstand | Die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
a. Versicherungen und Bausparen,
b. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume,
c. Darlehen,
d. den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, ausländischen Investmentanteilen (unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG), sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger/innen verwaltet werden, öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft,
e. sowie die mit der Vermittlung verbundenen Serviceleistungen auch für selbständige Untervermittler.
Die Gesellschaft ist berechtigt, selber Wertpapiere (z.B. Investmentfonds) oder auch alternative Anlagen im eigenen Namen zu kaufen, zu halten und zu verkaufen. |